SCHENKUNG UND ÜBERGABE
ABWICKLUNG VON SCHENKUNGS- UND ÜBERGABSVERTRÄGEN
PROZESS UND STEUERLICHE ASPEKTE
Bei einer Schenkung erfolgt die Übertragung von Eigentum ohne Gegenleistung, während bei einer Übergabe eine Gegenleistung vereinbart wird, z.B. Wohnrecht oder Pflegeleistungen. Die Abwicklung ähnelt einem Kaufvertrag, erfordert jedoch einen Notariatsakt bei Schenkungen ohne tatsächliche Übergabe.
Die Abwicklung umfasst eine kostenlose Erstberatung, Erhebung durch den Notar, Vertragsentwurf, notariellen Termin, Unterzeichnung vor dem Notar, und weitere Schritte wie die Berechnung der Grunderwerbsteuer. Der Steuersatz richtet sich nach dem Grundstückswert und einem Stufentarif für Familienmitglieder.
Der Stufentarif beträgt:
- Für die ersten 250.000€: 0,5%
- Für die nächsten 150.000€: 2,0%
- Für den Rest: 3,5%
Erwerbe innerhalb der Familie in einem Zeitraum von fünf Jahren werden zusammengerechnet. Der Stufentarif gilt pro Immobilie und nicht pro Person. Ehegatten und eingetragene Partner können unter bestimmten Bedingungen befreit werden.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine professionelle Beratung und Unterstützung bei der Abwicklung von Schenkungs- und Übergabsverträgen. Unser Team steht Ihnen zur Seite, um Sie bei jedem Schritt zu begleiten.
ENTDECKEN SIE UNSERE
ONLINE LEISTUNGEN
Wir bieten eine breite Palette von Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen an, die alle online und offline verfügbar sind.