TESTAMENT

 Ein wichtiger Bestandteil von rechtlich Vorsorgen ist das Testament. Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung des Erblassers, an wen das zum Zeitpunkt seines Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder nur teilweise übertragen werden soll. Diese Erklärung ist jederzeit widerruflich.

Man kann ein Testament sowohl eigenhändig als auch fremdhändig errichten. Um die strengen Formvorschriften zu erfüllen, muss das eigenhändige Testament mit seinem gesamten Text vom Testamentserrichter selbst von Hand geschrieben und unterschrieben werden. Wird der Text des Testamentes nicht vom Testamentserrichter selbst, sondern von jemand anderem oder z.B am Computer verfasst, so sind auch Zeugen und eine handschriftliche Bekräftigung des Testators, dass der Aufsatz seinen letzten Willen beinhaltet, notwendig. Es bedarf dreier Personen, die mit den Erben in keinem nahen Verwandtschaftsverhältnis stehen und die diese letztwillige Anordnung jeweils mit einem Zusatz, der auf ihre Eigenschaft als Zeugen hinweist, unterschreiben. Ein mündliches Testament ist nur in bestimmten Gefahrensituationen unter Beiziehung von zwei Zeugen gültig.

Allein die Tatsache, dass man sich beim Testament mit dem eigenen Ableben beschäftigen muss, hält viele Menschen davon ab, sich über dieses Thema nähere Gedanken zu machen. Viele Bürger beschäftigen sich nur kurz mit dieser Sache ohne eingehend darüber nachzudenken oder sich beraten zu lassen. In der Folge werden handschriftliche Testamente verfasst, die nicht selten mehr Unklarheiten schaffen und in manchen Fällen auch ungültig sind. Mit dem „letzten Willen“ sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Wenden Sie sich beizeiten an ihren Notar. Gemeinsam können wir ein Testament erstellen, das ihrem Willen entspricht. Wir helfen ihnen nicht nur, alle Fragen zu beantworten, sondern auch, die richtigen Fragen zu stellen. Sagen Sie niemals: „Das hat noch Zeit“, sagen Sie lieber: „Ich habe rechtzeitig vorgesorgt“. Sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen ist oft ein unangenehmes Thema. Moderne Familienkonstellationen, Lebenspartnerschaften, getrenntlebende Ehepartner, und Unternehmen verlangen aber nach genauen Regelungen.

Die Formvorschriften zur Abfassung von Testamenten sind besonders streng und in weiten Teilen der Bevölkerung nur teilweise bekannt. Die in den Medien vielfach bekannt gemachte Gerichtsentscheidung, dass fremdhändige Testamente, welche sich über mehrere Papierblätter strecken, die nicht miteinander verbunden sind, ungültig sein können, hat wieder einmal gezeigt, dass Testamente unbedingt von einem Notar aufgesetzt werden sollten. Grundsätzlich ist dazu festzustellen, dass das Erbrecht eine komplizierte Materie ist. Aber auch schon die Frage, ob ein Testament notwendig ist oder nicht, kann oft nur von einem Fachmann beurteilt werden. Begriffe wie Pflichtteilsrecht, Ehegatten-Vorausvermächtnis, Anrechnung von Schenkungen zu Lebzeiten, Pflichtteilsminderung, gesetzliche Erbfolge versus gewillkürte Erbfolge, aber auch steuerliche Auswirkungen bei der Übertragung von Liegenschaften oder Gesellschaftsanteilen bedürfen einer eingehenden Beschäftigung mit jedem einzelnen Fall.

 

Im Notariat beschäftigen wir uns täglich mit allen Fragen des Erben und Vererben, insbesondere aus unserer Praxis mit der Durchführung von Verlassenschaften, aber auch aus Gesprächen zur Vorbereitung der Vermögensnachfolge in der Familie oder bei Unternehmen. Wir beraten Sie daher auch in erbrechtliche Fragen gerne ausführlich und kompetent, um mit ihnen eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Lösung zu entwickeln und umzusetzen.

Die rechtzeitige Errichtung eines Testamentes ist ratsam und wichtig. Nutzen Sie die Erfahrung des Notars für ihr Testament. Ohne testamentarische Regelung kommt es zur gesetzlichen Erbfolge, die oft Ergebnisse bringt, die vom Verstorbenen in keiner Weise gewünscht waren. Wir beraten Sie individuell nach Ihrer persönlichen Lebenssituation und weisen auf Notwendigkeiten hin. Selbst verfasste letztwillige Anordnungen sind häufig unvollständig und ungültig.

Ein ausführliches Gespräch beseitigt Unklarheiten oder Formmängel in Ihrem letzten Willen. Ein vom Notar errichtetes Testament ist preisgünstig und bietet neben dem Vorteil der fachlichen Beratung Sicherheit durch die Verwahrung beim Notar und die Registrierung im Österreichischen zentralen Testamentsregister.

Was bedeutet beim Erben der Pflichtteil?

Im österreichischen Recht bewirkt die Anordnung zur Entziehung des Pflichtteils das Enterben. Dafür braucht es aber einen triftigen Enterbungsgrund. Gründe für eine Enterbung wären beispielsweise, dass eine Person eine vorsätzliche Straftat gegen den Erblasser begangen oder seine familienrechtlichen Pflichten grob vernachlässigt hat. Ein unsittlicher Lebenswandel oder die falsche Partnerwahl hingegen sind keine Enterbungsgründe.

Was versteht man unter Enterbung?

Als Pflichtteil versteht man den gesetzlich vorgesehenen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses für bestimmte Personen. Diese pflichtteilsberechtigten Personen sind Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder des Verstorbenen, generell allerdings nicht die Geschwister oder Eltern. Der Pflichtteil ist immer die Hälfte jener Quote, die dem Berechtigten von Gesetzes wegen zusteht.

Was ist ein Erbvertrag?

Durch einen Erbvertrag haben Ehegatten die Möglichkeit, sich wechselseitig zum Erben einzusetzen. Dadurch beschränkt sich der Pflichtteil für allfällige Kinder oder Eltern. Zur Gültigkeit eines solchen Vertrages bedarf es eines Notariatsaktes und der Anwesenheit von zwei Zeugen.

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