SCHENKUNG UND ÜBERGABE

Entdecken Sie den feinen Unterschied zwischen Schenkung und Übergabe in der Welt der Immobilien. Unser Notariat begleitet Sie durch diesen Prozess, indem es klare Gegenleistungen für Übergaben optimiert und Schenkungen geschickt gestaltet. Kostenlose Erstberatung, detaillierte Vertragsentwürfe und professionelle Abwicklung inklusive. Erfahren Sie, wie wir mit steuerlichen Feinheiten umgehen und für klare Verhältnisse sorgen. Der Stufentarif für Grunderwerbsteuer wird verständlich erklärt. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung für reibungslose, finanziell klare und rechtlich optimierte Immobiliengeschäfte.

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINER SCHENKUNG UND ÜBERGABE?

Der wesentliche Unterschied ist, dass bei der Übergabe eine Gegenleistung vereinbart wird. Der Gegenstand der Übergabe (beispielsweise eine Immobilie) wird dann mit der vereinbarten Gegenleistung (beispielsweise ein Wohnrecht auf Lebenszeit oder Pflegeleistungen) in einem Übergabsvertrag festgehalten. Ein Schenkungsvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragung des Eigentums am Schenkungsgegenstand freigiebig und ohne Gegenleistung an den Geschenkgeber erfolgt.

Bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem richtigen Zeitpunkt der Übergabe, der Gestaltung der Gegenleistungen und der Regelung von pensions- und steuerrechtlichen Aspekten können wir unsere ganze Sachkenntnis und Erfahrung einbringen und helfen Ihnen damit, Geld zu sparen und Streit zu vermeiden. Rechtsfrieden ist unschätzbar wertvoll, vor allem in der Familie.

Schenkung

Wie funktioniert die Abwicklung eines Schenkungs- oder Übergabsvertrages?

Die Abwicklung von Schenkungs- und Übergabsverträgen ist jener von Kaufverträgen ähnlich, wobei allerdings aufgrund fehlender Entgeltlichkeit eine treuhändige Abwicklung von Zahlungen durch den Notar in der Regel unterbleibt. Zu beachten ist, dass Schenkungsverträge ohne tatsächliche Übergabe verpflichtend als Notariatsakt zu errichten sind.

  1. Kostenlose Erstberatung: Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung werden die zentralen Punkte der Schenkung/Übergabe besprochen und die für die Vertragserstellung erforderlichen Daten aufgenommen:
    • Name, Geburtsdatum und Adresse der Beteiligten
    • Daten zur Immobilie
    • geplanter Übergabezeitpunkt
    • Gegenleistungen für die Übergeber (Wohnungsgebrauchsrecht, Fruchtgenussrecht oder Belastung- und Veräußerungsverbot, etc.)
    • Beratung über die steuer- und gebührenrechtlichen Implikationen der Schenkung/Übergabe
    • Beratung über die erbrechtlichen Konsequenzen, wie die An- und Hinzurechnung von Schenkungen beim Erb- und Pflichtteil des Geschenknehmers

    2. Erhebung durch den Notar: Wir prüfen für Sie alle rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung.

    3. Vertragsentwurf: Wir bereiten einen Vertragsentwurf vor, der sämtlichen Vertragsparteien vorab zugesendet wird. So haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag durchzusehen und Änderungswünsche bekanntzugeben.

    4. Terminvereinbarung mit dem Notar: Nach Fertigstellung und Freigabe des Vertragsentwurfs vereinbaren die Parteien einen Termin beim Notar.

    5. Notarieller Termin: Die Parteien treffen sich zum notariellen Termin bei uns in der Kanzlei oder online im Rahmen einer Videokonferenz. Der Notar verliest den Vertrag und erläutert die wichtigsten Klauseln. Er beantwortet eventuelle Fragen der Parteien und klärt allfällige Unklarheiten. Beim Besprechungs- und Unterfertigungstermin überprüft der Notar die Identität der Vertragsparteien.

    6. Unterzeichnung des Vertrags: Die Parteien unterzeichnen den Vertrag vor dem Notar oder digital im Zuge der Videokonferenz.

    7. Weitere Schritte: Nach Unterfertigung erfolgt die weitere Vertragsabwicklung durch den Notar:

      • Berechnung der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr
      • Lastenfreistellung im vereinbarten Umfang (Löschung von im Grundbuch eingetragenen Rechten, wie etwa Pfandrechte, Wohnungsgebrauchsrechte, etc.)
      • Eintragung der Rechte der Übergeber
      • Eintragung des Übernehmers als Eigentümer im Grundbuch
      • Zusendung aller Vertragsunterlagen an die Parteien

    Wieviel Grunderwerbsteuer muss man bei einer Schenkung/Übergabe einer Immobilie an das Finanzamt zahlen?

    Jegliche Übertragungen innerhalb der Familie – also auch Schenkungen oder Übergaben sowie Erwerbe von Todes wegen – werden vom Gesetzgeber als unentgeltlich bestimmt. Dies bedeutet, dass allfällige Gegenleistungen wie Übernahme von Schulden oder Einräumung von Wohn- oder Genussrechten für die Steuer nicht beachtlich sind. Bemessungsgrundlage ist der sogenannte „Grundstückswert“. Im Rahmen der Familie kommt immer der Stufentarif zur Anwendung, und zwar:

    Für die ersten 250.000€: 0,5%

    Für die nächsten 150.000€: 2,0%

    Für den Rest: 3,5%

    Die Erwerbe zwischen denselben natürlichen Personen im Zeitraum von fünf Jahren werden zusammengerechnet, Stichtag für die Zusammenrechnung ist Stichtag der Entstehung der Steuerschuld. Für unentgeltliche Erwerbe kommt eine Verteilung der zu bezahlenden Grunderwerbsteuer auf zwei bis fünf Jahre in Betracht. Achtung: Dieser Stufentarif gilt dabei pro Immobilie und nicht pro Person oder Erwerbsvorgang.

    Der Begriff der Familie wird dabei durch Verweis auf das Gerichtsgebührengesetz wie folgt definiert: Demnach besteht die Familie aus Ehegatten, eingetragenen Partnern, Lebensgefährten, sofern diese einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben oder hatten, Verwandten und Verschwägerten in gerader Linie (insbesondere Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder), Stief-, Wahl- oder Pflegekinder oder deren Kinder, Ehegatten oder eingetragene Partner, Geschwister, Nichten und Neffen des Überträgers der Immobilie. Für Ehegatten und eingetragene Partner wurde eine gänzliche Befreiung betreffend des Hauptwohnsitzes – soweit 150 m² Wohnnutzfläche nicht überschritten wird – für den Erwerb unter Lebenden und den Erwerb von Todes wegen geschaffen. Die 150 m² sind ein Freibetrag, das heißt nur der anteilige Grundstückswert, der auf die übersteigende Fläche entfällt, unterliegt der Grunderwerbsteuer.

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    Wir bieten eine breite Palette von Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen an, die alle online und offline verfügbar sind.

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