Notar Huber 9 Notariat für Unternehmen 9 Kommanditgesellschaft

WAS IST EINE KG?

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Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Form der Personengesellschaft, bei der es zwei Arten von Gesellschaftern gibt: die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) und die beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditisten). Die Gesellschaft kann unter ihrer Firma auftreten, Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und geklagt werden.

DIE WICHTIGSTEN MERKMALE EINER KOMMANDITGESELLSCHAFT IN ÖSTERREICH:

  1. Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter): Die Komplementäre haften persönlich, mit ihrem gesamten Privatvermögen; unbeschränkt; solidarisch, also jeder für die gesamte Schuld; primär, d.h. der Gläubiger kann sich sofort an einen der Gesellschafter wenden, ohne vorher die Gesellschaft klagen zu müssen.
  2. Kommanditisten (beschränkt haftende Gesellschafter): Die Kommanditisten beteiligen sich am Unternehmen, sind jedoch nur in Höhe ihrer Einlagen haftbar. Ihre Haftung ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt.
  3. Vertretung: Für gewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen sind allein die Komplementäre, und zwar jeder für sich allein, berufen. Außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen bedürfen aber der Zustimmung aller Gesellschafter und somit auch der Kommanditisten.
  4. Firma: Die Kommanditgesellschaft kann zwischen einer Namens-, Sachfirma oder einer Fantasiebezeichnung als Firma wählen. Die Firma muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen sowie die Bezeichnung „Kommanditgesellschaft“ oder „KG“ enthalten. Wenn in einer KG keine natürliche Person unbeschränkt haftet, muss dieser Umstand aus der Firma erkennbar sein (z.B. GmbH & Co KG). In die Firma darf nur der Name eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters aufgenommen werden.
  5. Eintragung im Firmenbuch: Wie bei anderen Gesellschaftsformen muss die KG im österreichischen Firmenbuch eingetragen werden. Die Eintragung ist notwendig, um die Rechtsfähigkeit zu erlangen.
  6. Gesellschaftsvertrag: Die Regelungen für die KG werden in einem Gesellschaftsvertrag festgelegt. Der Vertrag regelt Aspekte wie Gewinnverteilung, Geschäftsführungsbefugnisse der Komplementäre, Haftungsregelungen und andere wichtige Punkte.
  7. Gewinn- und Verlustverteilung: Die Gewinn- und Verlustbeteiligung kann im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. In der Regel erhalten die Kommanditisten ihren Anteil am Gewinn entsprechend ihrer Kapitaleinlage.

Die Kommanditgesellschaft ist besonders für Unternehmen geeignet, bei denen Investoren bereit sind, Kapital zur Verfügung zu stellen, ohne jedoch in die operative Führung des Unternehmens involviert zu sein. Die beschränkte Haftung der Kommanditisten macht diese Gesellschaftsform attraktiv für diejenigen, die ihre Haftung auf ihre Kapitaleinlage begrenzen möchten. Wie immer ist es ratsam, sich vor der Gründung einer KG notariell beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Bei der Wahl der Rechtsform sollten stets die individuellen Bedürfnisse, steuerliche Überlegungen, Ziele und Haftungspräferenzen der Gesellschafter berücksichtigt werden.

Wie gründe ich eine Kommanditgesellschaft?

Die Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) erfordert die Einhaltung bestimmter Schritte und Formalitäten. Die folgenden Schritte bieten einen Überblick über den Gründungsprozess:

  1. Gesellschaftsvertrag erstellen: Erstellen Sie einen Gesellschaftsvertrag, der die grundlegenden Regelungen für die KG festhält. Der Vertrag sollte die wesentlichen Bestimmungen über persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre), beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten), Unternehmensgegenstand, Gewinn- und Verlustverteilung, Haftung und andere relevante Aspekte enthalten.
  2. Firmenname wählen: Wählen Sie einen eindeutigen und geeigneten Firmennamen für Ihre KG. Der Name sollte den Zusatz „Kommanditgesellschaft“ oder die Abkürzung „KG“ enthalten. 
  3. Eintragung im Firmenbuch: Anmeldung zum Firmenbuch durch alle Gesellschafter – die Unterschriften im Antrag sind notariell zu beglaubigen. Nach erfolgreicher Eintragung erhalten Sie eine Firmenbuchnummer.
  4. Gewerbeanmeldung: In vielen Fällen ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich zu der Eintragung im Firmenbuch auch eine Gewerbeanmeldung bei der örtlichen Gewerbebehörde vornehmen.
  5. Sozialversicherung und Steuern: Der Komplementär (und der Kommanditist mit Geschäftsführerbefugnissen) unterliegt grundsätzlich der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) sowie der Unfallversicherung nach dem ASVG, sofern diese Gesellschaften Mitglied einer der Kammern der gewerblichen Wirtschaft sind.

    Die Kommanditgesellschaft selbst ist kein Steuerrechtssubjekt. Der Gewinn der Gesellschaft wird auf Ebene der Gesellschaft festgestellt und auf die Gesellschafter verteilt. Jeder Gesellschafter ist für den auf ihn entfallenden Gewinnanteil einkommensteuerpflichtig. Die Gesellschaft und die einzelnen Gesellschafter brauchen eigene Steuernummern.

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