ERFÜLLUNG DES KINDERWUNSCHES
Die Erfüllung des Kinderwunsches durch künstliche Befruchtung ist ein medizinischer Ansatz zur Herbeiführung von Schwangerschaften, unabhängig von natürlichen Geschlechtsverkehrsmethoden. Verschiedene Verfahren, wie das Einbringen von Samen in die Geschlechtsorgane, die außerkörperliche Vereinigung von Ei- und Samenzellen, sowie die Übertragung von Zellen in die Gebärmutter oder den Eileiter, werden im Rahmen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung angewendet. Die In-Vitro Fertilisation (IVF) ist dabei eine etablierte Methode.
Die Zulässigkeit dieser Maßnahmen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise die erfolglose oder aussichtslose Anwendung anderer zumutbarer Behandlungen durch Geschlechtsverkehr. Die Zustimmungserklärung für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung, insbesondere bei Lebensgefährten oder der Verwendung fremder Samen oder Eizellen, erfordert einen notariellen Akt. Diese Zustimmung ist bis zum Einbringen der Zellen widerruflich und kann online erfolgen. Unsere Unterstützung bei der Erstellung notarieller Akte bietet einen effizienten und rechtssicheren Weg zur Verwirklichung Ihres Kinderwunsches.
METHODEN EINER KÜNSTLICHER BEFRUCHTUNG?
Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung sind insbesondere:
- das Einbringen von Samen in die Geschlechtsorgane einer Frau,
- die Vereinigung von Eizellen mit Samenzellen außerhalb des Körpers einer Frau,
- das Einbringen von entwicklungsfähigen Zellen in die Gebärmutter oder den Eileiter einer Frau und
- das Einbringen von Eizellen oder von Eizellen mit Samen in die Gebärmutter oder den Eileiter einer Frau.
UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN IST EINE IN-VITRO FERTILISATION ZULÄSSIG?
Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist nur dann zulässig, wenn…
- dies in einer Ehe, in einer Lebensgemeinschaft, in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft erfolgt,
- nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und den Ehegatten oder Lebensgefährten zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos gewesen oder aussichtslos (z.B. Fehlen der Eileiter) sind oder
- ein Geschlechtsverkehr zur Herbeiführung einer Schwangerschaft den Ehegatten oder den Lebensgefährten wegen der ernsten Gefahr der Übertragung einer schweren Infektionskrankheit auf Dauer nicht zumutbar ist oder
- eine Schwangerschaft bei einer von zwei miteinander in eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebenden Frauen herbeigeführt werden soll oder · sie zum Zweck einer zulässigen Präimplantationsdiagnostik vorgenommen werden muss.
WAS IST EINE ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG?
Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung darf nur mit Zustimmung der Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten durchgeführt werden. Die Zustimmung bedarf bei Lebensgefährten oder bei Verwendung des Samens oder der Eizellen einer dritten Person der Form eines Notariatsakts.
Die Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten können die Zustimmung nur höchstpersönlich erteilen. Sie müssen hierfür entscheidungsfähig sein.
Die Erklärung hat zu enthalten:
- die ausdrückliche Zustimmung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung;
- erforderlichenfalls die Zustimmung zur Verwendung des Samens oder der Eizellen einer dritten Person;
- Namen, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnort der Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten sowie
- den Zeitraum, in dem die medizinisch unterstützte Fortpflanzung vorgenommen werden darf.
Kann ich die Zustimmungserklärung auch widerrufen?
Die Zustimmung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung kann dem Arzt gegenüber von jedem Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten bis zum Einbringen des Samens, der Eizellen oder der entwicklungsfähigen Zellen in den Körper der Frau widerrufen werden. Der Widerruf bedarf keiner bestimmten Form und ist ungeachtet des Verlusts der Einsichts- und Urteilsfähigkeit wirksam; der Arzt hat den Widerruf schriftlich festzuhalten und hierüber auf Verlangen eine Bestätigung auszustellen.
Wie lange gilt die Zustimmungserklärung?
Die Zustimmung beider Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten darf zum Zeitpunkt des Einbringens von Samen, Eizellen oder entwicklungsfähigen Zellen in den Körper der Frau nicht älter als zwei Jahre sein.
Kann ich die Zustimmungserklärung auch online unterschreiben?
Ja. Gerne können wir für Sie den erforderlichen Notariatsakt erstellen. Der gesamte Prozess kann online abgewickelt werden.
Zwecks Vorbereitung der Zustimmungserklärung ersuchen wir um Bekanntgabe nachstehender Angaben:
- Namen, ggf. frühere Namen,
- Geburtsdaten,
- Geburtsorte,
- Adressen,
- Familienstand,
- Staatsbürgerschaft,
- Fremdsamen/Eigensamen,
- Eizellenspende ja/nein,
- Handynummern u E-Mail-Adressen aller Beteiligten.
ENTDECKEN SIE UNSERE ONLINE LEISTUNGEN
Wir bieten eine breite Palette von Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen an, die alle online und offline verfügbar sind.
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